Sexuelle oder Sexualisierte Gewalt
Sexuelle Gewalt ist ein ernstes Thema und kann auf ganz unterschiedliche Arten passieren. Hier erfährst du, was das genau bedeutet und welche Gesetze dich davor schützen.
Was ist das?
Es passieren sexuelle Handlungen oder Berührungen von Erwachsenen oder ohne dein Einverständnis oder du wirst mit sexualisierten Sprüchen belästigt.
Sex ist nur dann erlaubt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt, sind:
- Beide Beteiligten sind mindestens 14 Jahre alt.
- Der Sex geschieht freiwillig und niemand wird gedrängt, bedroht oder erpresst.
- Es wird kein Geld dafür ausgetauscht (Prostitution mit Personen unter 18 Jahren ist verboten).
- Es besteht keine Macht‑ oder Abhängigkeitsbeziehung. Das heißt, dein Partner oder deine Partnerin darf nicht deine Lehrkraft, Betreuer oder Betreuerin, Chef oder Chefin oder jemand sein, der für deine Erziehung, Ausbildung oder Betreuung verantwortlich ist.
- Wichtig ist, dass beide Partner/Partnerinnen selbst entscheiden können, ob sie mit machen möchten. Es darf keine schwere Behinderung vorliegen, und keiner der Beteiligten darf unter starkem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, sodass eine freie Entscheidung nicht möglich ist.
Nur wenn alle Bedingungen komplett zutreffen, ist Sex straffrei.
Hier findest du weitere rechtliche Informationen zum Thema "Jugendliche und Sex".
Was ist das?
Jemand fasst dich an, obwohl du es gar nicht willst (auch getarnt als zufällige Berührungen), du erhältst online oder auf das Handy Nachrichten mit sexuellen Inhalten (z.B. Fotos, Videos) oder jemand spricht in sexualisierter Sprache mit dir oder verwendet anzügliche Sprüche, die dich sexuell verletzen (teilweise auch als Kompliment verpackt). Das alles ist verboten (§ 185 StGB). Wenn dich jemand zum Oralverkehr zwingen möchte, kann dies auch strafbar sein.
Beispiel
Freche Kommentare, Witze über Sex oder Körperteile, Scherze über Unterwäsche, Brüste, Po usw., die du nicht lustig findest, ständiges Anstarren deiner Brust oder deines Pos, unerwünschte Berührungen (auf die Schulter, den Rücken oder das Gesäß klopfen), Nachrichten mit aufdringlichen Fragen oder anzüglichen Kommentaren, Gerüchte mit sexuellem Inhalt über dich verbreiten, Einladungen zu sexuellen Handlungen, die du nicht willst, etc.
Wichtig ist: Du entscheidest selbst, was für dich unangenehm und belästigend ist!
Was kannst du tun?
- Wenn du akut in Gefahr bist: rufe den Polizei-Notruf unter 110 an.
- Sprich mit einer Person, der du vertraust (Eltern, Freundin oder Freund, Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte der JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen)).
- Suche dir Hilfe und nimm Hilfe an!
Was ist sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, bei der die betroffene Person nicht freiwillig und selbstbestimmt mitmacht.
Wenn dich zum Beispiel jemand zu sexuellen Handlungen zwingt oder dich überreden will, heimlich Fotos von dir macht (heimlich unter den Rock fotografieren = Upskirting), dich nackt fotografiert oder filmt, mit dir pornografische Videos schaut, dich anfasst ohne dein Einverständnis oder dich jemand zwingt ihn/sie anzufassen oder masturbiert, wenn du dabei bist.
Wie bemerke ich sexuellen Missbrauch?
Sobald einer der Punkte zutrifft, liegt sexueller Missbrauch vor. Das kann zum Beispiel sein, wenn:
- Zwang oder Ausnutzung einer Notlage: z. B. ein Jugendlicher ist weggelaufen, hat keine Hilfe und wird in dieser Notlage von jemandem sexuell ausgenutzt.
- Sexuelle Handlungen jeder Art gegen Geld: eine Person unter 18 Jahren wird für sexuelle Handlungen bezahlt. Das ist Prostitution und illegal.
- Ausnutzen einer Schutz‑ oder Betreuungsfunktion: Personen, die dich erziehen, betreuen oder behandeln (z. B. Lehrkräfte, Pflegeeltern, Ärzte/Ärztinnen, Trainer oder Trainerin) dürfen keinen sexuellen Kontakt mit dir haben.
- Machtposition ausnutzen: Ein Erwachsener nutzt seine berufliche Stellung (Lehrer/Lehrerin, Chef/Chefin, Betreuer/Betreuerin, etc.) aus, um Sex zu erzwingen.
- Sexuelle Handlungen jeder Art mit dem eigenen Kind oder dem Kind des Partners ist immer verboten und sexueller Kindesmissbrauch.
- Sexuelle Handlungen jeder Art in einer Einrichtung (Schule, Kindergarten, Wohnheim, Krankenhaus), wenn die andere Person dort für deine Aufsicht verantwortlich ist.
- Ein Erwachsener über 21 Jahre nutzt gezielt die Unerfahrenheit einer 14‑ bis 16‑Jährigen Person aus, welche aufgrund der Unerfahrenheit nicht selbstbestimmt entscheiden kann.
Wie kann sich das anfühlen?
Du fühlst dich verletzt, beschämt, verängstigt oder durcheinander. Du traust dich niemandem was zu erzählen. Du willst alles vergessen. Du fühlst dich schuldig.
Was kannst du tun?
- Sprich mit einer vertrauten Person (Freundin, Freund, Familie, Lehrerin, Lehrer, Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte der JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen))
- Hole dir sofort Hilfe:
- Ruf uns an unter der Telefonnummer: 0800 8888 004
- Oder melde dich bei einer Jugendberatungsstelle: (Nummer gegen Kummer, Hilfe und Beratung bei Missbrauch - N.I.N.A. e.V.)
- Schreibe in einem Chat online. (NummerGegenKummer, Schreib-Ollie - Online-Beratung Sexueller Missbrauch, Hilfe und Beratung bei Missbrauch - N.I.N.A. e.V.)
- Es gibt Fachberatungsstellen für Kinder und Jugendliche die sexualisierte Gewalt erleben. Du musst das nicht allein schaffen!
Wenn dir etwas passiert ist:
- Gehe zu einer Ärztin oder einem Arzt oder ins Krankenhaus oder rufe die Telefonnummer 110 an (oft ist es wichtig, mögliche Spuren zu sichern: deshalb solltest du möglichst nicht duschen oder deine Kleidung wechseln).
- Wenn du magst, kannst du aufschreiben was passiert ist (Datum, Ort, wer dabei war). Das kann später wichtig sein.
Hier findest du Hilfe
Kinderschutzhotline Bayern
Telefonnummer 0800 8888 004
Wann erreichst du uns?
- Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 16 Uhr
- Mittwoch zusätzlich von 18 bis 20 Uhr
- Freitag von 9 bis 12 Uhr
