Fragen und Antworten
Hier beantworten wir dir deine Fragen zum Thema Gewalt, zu deinen Rechten und auch darüber, wie die Beratung bei uns abläuft.
Fragen zur Beratung
Du erreichst uns unter der Telefonnummer 0800 8888 004.
Zu diesen Zeiten kannst du anrufen:
- Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 16 Uhr
- Mittwoch zusätzlich von 18 bis 20 Uhr
- Freitag von 9 bis 12 Uhr
Die Beratung ist kostenlos – du zahlst nichts.
Am Telefon sprichst du mit Beraterinnen und Beratern, die pädagogisch und psychologisch ausgebildet sind. Sie haben viele Jahre Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
Gerne helfen und beraten sie auch deine Angehörigen bei ihren Fragen und Sorgen.
Die Beratung ist anonym – du musst keinen Namen nennen, wenn du das nicht willst.
Gewalt, Mobbing, Online‑Belästigung, Vernachlässigung … alles, was dich belastet.
Die Beratung ist für Kinder, Jugendliche und alle, die ihnen nahestehen. Ja, du kannst auch für jemand anderen anrufen, dem du helfen möchtest oder der bei dir Rat sucht oder sich dir anvertraut hat.
Wenn du gerade in Gefahr bist, ruf bitte sofort die Polizei (110) oder den Notruf (112) an. Diese Anrufe kosten nichts.
Fragen zu den Gewaltformen
Gewalt bedeutet, dass dir jemand wehtut oder deine Grenzen verletzt — körperlich, mit Worten, Blicken oder im Internet. Sie kann sichtbar (z. B. Schläge) oder versteckt (z. B. gemeine Nachrichten) sein und dich körperlich, psychisch, emotional oder sexualisiert verletzen.
Anzeichen können sein: Schmerzen oder sichtbare Verletzungen, Angst, Rückzug, Schlaf‑ oder Konzentrationsprobleme, demütigende Nachrichten oder das Gefühl ständiger Kontrolle.
Gewalt ist nie deine Schuld. Hol dir Hilfe!
Körperliche Gewalt verletzt deinen Körper (z. B. Schläge, Tritte, Verbrennungen, Vernachlässigung). Du hast z. B. Schmerzen, blaue Flecken, Wunden, Angst vor bestimmten Personen oder vor bestimmten Orten.
Was du tun kannst:
- In akuter Gefahr: Wähle den Notruf unter 110.
- Sprich mit Vertrauenspersonen.
- Suche Beratungsstellen auf.
Jemand wertet dich ständig ab oder behandelt dich schlecht, du wirst bedroht, kontrolliert, gemobbt, jemand will dir klarmachen, dass deine Wahrnehmung nicht stimmt (Gaslighting) oder du wirst online beleidigt.
Das kann dazu führen, dass du dich oft schlecht fühlst, dass du Angst hast, dass du dich einsam und allein fühlst oder du nicht mehr zur Schule willst.
Was du tun kannst:
- Rede mit einer vertrauten Person.
- Melde Mobbing in der Schule (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit).
- Suche Beratungsstellen auf oder rufe die 110 an bei akuter Gefahr.
Fragen zu sexueller und sexualisierter Gewalt
Sexuelle Gewalt umfasst unerwünschte Berührungen, sexuelle Handlungen ohne Einverständnis, Belästigungen und das Verbreiten sexueller Inhalte. Es gibt mehrere Unterformen (Belästigung, Missbrauch).
Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, sexualisierte Nachrichten oder körperliche, sexuelle Annäherungen, gegen deinen Willen.
Was du tun kannst:
- In akuter Gefahr: Notruf 110.
- Sprich mit einer Vertrauensperson.
- Melde Vorfälle und suche Beratungsangebote auf.
Sexueller Missbrauch sind jede Art von sexuellen Handlungen ohne Einverständnis oder unter Ausnutzung von Macht, z. B. in einer Notlage. Auch heimliche Aufnahmen (z. B. Upskirting) oder Sex gegen Geld mit Minderjährigen gehören dazu.
Was du tun kannst:
- Sprich sofort mit einer Vertrauensperson.
- Kontaktiere Fachberatungsstellen oder Online‑Chats.
- Bei akuter Gefahr: Notruf 110.
- Wenn möglich Spuren sichern (nicht duschen, Kleidung aufbewahren) und Ereignisse dokumentieren.
Sex ist nur straffrei, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:
- beide mindestens 14 Jahre alt,
- freiwillig, ohne Druck oder Erpressung,
- kein Geld im Spiel,
- keine Macht‑/Abhängigkeitsverhältnisse (z. B. Lehrer/Lehrerin, Betreuer/Betreuerin, Trainer/Trainerin),
- beide sind entscheidungsfähig (keine schwere Behinderung oder starker Drogen‑/Alkoholeinfluss).
Wenn eine Bedingung nicht erfüllt ist, kann sexueller Missbrauch vorliegen.
Meistens sind es Männer oder männliche Jugendliche, aber auch Frauen oder weibliche Jugendliche können Kinder oder Jugendliche verletzen.
Es gibt kein typisches Aussehen oder eine bestimmte Schicht: Täter/Täterinnen können in allen Familien und Lebenssituationen vorkommen. Man kann ihnen von außen oft nichts ansehen.
Solche Taten passieren meistens nicht zufällig. Viele Täter/Täterinnen planen etwas und haben bestimmte Strategien.
Häufige Methoden:
- Sie suchen gezielt nach Kindern oder Jugendlichen, die sie leicht erreichen oder beeinflussen können.
- Sie versuchen, Vertrauen oder Zuneigung aufzubauen, damit das Kind oder der/die Jugendliche ihnen vertraut.
- Sie manipulieren das Kind oder der/die Jugendliche, damit es/er/sie schweigt.
- Sie versuchen auch, das Umfeld (z. B. Eltern, Lehrkräfte) so zu beeinflussen, dass niemand Verdacht schöpft.
- Im Internet können Täter/Täterinnen leicht Kontakt aufnehmen und müssen sich weniger vor Entdeckung fürchten.
Ein häufiges Motiv ist der Wunsch nach Macht und Kontrolle.
Bei einigen wenigen Menschen liegt eine sexuelle Fixierung auf Kindern vor (Pädosexualität). Das bedeutet, sie sind eher an Kindern als an Erwachsenen interessiert.
Wenn dir etwas passiert oder du dir Sorgen machst: Du bist nicht schuld. Sprich mit einer Person, der du vertraust und nimm Hilfe an. Du kannst auch eine Beratungsstelle aufsuchen, das geht auch telefonisch oder online.
Fragen zur häuslichen Gewalt
Gewalt innerhalb der Familie oder Beziehung (körperlich, psychisch, sexualisiert), inklusive Drohungen, Kontrolle oder Isolation.
Was du tun kannst:
- Bei akuter Gefahr: Notruf 110.
- Sprich mit Vertrauenspersonen, dem Jugendamt oder wende dich an Beratungsstellen.
- Hilfe‑Telefone und Schutzangebote können unterstützen.
Fragen zur digitalen Gewalt
Cybermobbing kann sein das Verbreiten von beleidigenden Nachrichten, peinlichen Inhalten oder Ausgrenzung.
Hate Speech sind Hassreden und Hetze gegen bestimmte Gruppen.
Was du tun kannst:
- Beweise sichern (Screenshots, Chat‑Verläufe, URLs).
- Täter blockieren und Inhalte melden (Plattform‑Meldefunktion).
- Profile schützen (privat, starke Passwörter).
- Vertrauensperson oder Beratungsstelle informieren; bei Bedrohung Notruf 110.
Cyberstalking: ständige Online‑Belästigung oder Verfolgung;
Cybergrooming: Erwachsene bauen online Vertrauen zu Kindern oder Jugendlichen auf und drängen sie zu sexuellen Handlungen.
Was kannst du tun?
- Nicht antworten, blockieren, Beweise sichern (Mache Screenshots von Nachrichten, Posts und Profilen. Speichere Chatverläufe, URLs, Benutzernamen, Datum und Uhrzeit.)
- Melden (Plattform, Polizei unter der Telefonnummer 110 bei Gefahr).
- Sprich mit Vertrauenspersonen und nutze Beratungsangebote.
Mögliche Anlaufstellen:
- Vertrauenspersonen (Eltern, Freund/Freundin, Lehrer/Lehrerin),
- Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen,
- Jugendberatungsstellen, Hilfe‑Telefone und Online‑Chats (z. B. Nummer gegen Kummer),
- Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt,
- Polizei (Notruf 110) bei akutem Risiko.
Fragen zu den Kinderrechten
Du hast nach der UN‑Kinderrechtskonvention Anspruch auf eine Reihe von Grundrechten:
- Recht auf Bildung – du darfst zur Schule gehen und das Lernen erhalten, das du fürs Leben brauchst (Art. 28).
- Diskriminierungsverbot – egal welche Hautfarbe, Religion, Sprache, welches Geschlecht oder ob du eine Behinderung hast, du bist geschützt (Art. 2).
- Recht auf Beteiligung – bei allen Entscheidungen, die dich betreffen, musst du gefragt werden und deine Meinung darf gehört werden (Art. 12).
- Recht auf Freizeit – du hast Anspruch auf Ruhe, Spiel und Erholung (Art. 31).
- Recht auf Information – du darfst dich informieren, Medien nutzen und dir eine eigene Meinung bilden (Art. 13 und 17).
- Recht auf Gesundheit – du hast das Recht auf medizinische Versorgung, wenn du sie brauchst (Art. 24).
- Kindeswohl / Fürsorge – Eltern, Staat und andere Verantwortliche müssen dafür sorgen, dass es dir gut geht und deine Bedürfnisse beachtet werden (Art. 3 und 18).
Verschiedene Personen und Institutionen stehen hinter dem Schutz deiner Rechte:
- Eltern und Sorgeberechtigte sorgen für deine Grundversorgung, deine Bildung, deine Gesundheit und ein gewaltfreies Umfeld.
- Lehrkräfte und Schulen garantieren dein Recht auf Bildung, ein diskriminierungsfreies Lernumfeld und deine Beteiligung am Schulalltag.
- Stellen wie das Jugendamt, das Sozialamt oder andere Fachbehörden überwachen das Kindeswohl und greifen ein, wenn Misshandlung oder Vernachlässigung vorliegen.
- Die Polizei schützt dich bei akuter Gefahr, Bedrohung oder körperlicher Gewalt (Notruf 110).
- Beratungs‑ und Hilfsangebote (z. B. Kinderschutzbund, Nummer gegen Kummer 116 111, Online‑Meldefunktionen) bieten vertrauliche Unterstützung und Informationen.
- Die UN‑Kinderrechtskonvention bildet den internationalen Rechtsrahmen; Deutschland hat sie 1992 ratifiziert und setzt sie national um.
Eltern und Lehrkräfte haben die Aufgabe, deine Rechte zu respektieren und aktiv zu fördern.
Sie dürfen:
- Dir den Schulbesuch ermöglichen und dir Lernangebote bereitstellen.
- Diskriminierung verhindern und dafür sorgen, dass du gleichbehandelt wirst, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung.
- Dich an Entscheidungen, die dich betreffen, beteiligen lassen und deine Meinung ernst nehmen.
- Für deine gesundheitliche Versorgung sorgen, wenn du medizinische Hilfe brauchst.
- Dir ausreichende Freizeit, Spiel und Erholung ermöglichen.
- Dir Zugang zu Informationen geben, damit du dir eine eigene Meinung bilden kannst.
- Für dein allgemeines Wohl sorgen und deine Grundbedürfnisse (Essen, Kleidung, Unterkunft) decken.
Was sie nicht dürfen:
- Gewalt anwenden, dich bedrohen oder ausnutzen.
- Deine Meinung systematisch ignorieren oder dich von Entscheidungen ausschließen.
- Ohne Erlaubnis in dein Handy, deine Nachrichten oder Fotos schauen.
- Dich wegen Herkunft, Religion, Geschlechtsidentität oder Behinderung benachteiligen.
- Wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht respektiert werden, gibt es immer Hilfe bei verschiedenen Beratungsstellen.
