Wissenswertes zu Formen der Gewalt und zu deinen Rechten

Wir erklären dir, was Gewalt ist, welche Formen es gibt, wie man Gewalt erkennt und was man dagegen tun kann – und wir sagen dir, wo du Hilfe bekommst.

Hast du dich schon einmal gefragt, ob du als Kind oder Jugendlicher überhaupt Rechte hast? Auf dieser Seite erklären wir dir, welche Rechte du hast, wie du sie erkennst, was du tun kannst, wenn deine Rechte verletzt werden, und welche Geschichte hinter den Kinderrechten steckt.

Formen der Gewalt

Hier siehst du einen Überblick über die häufigsten Gewaltformen. Wir möchten dir aufzeigen, in welcher Form Gewalt meistens vorkommt und was du dagegen tun kannst. Das sind aber nur Beispiele. Gewalt kann noch viel mehr sein und ganz anders aussehen.

Gewalt ist nie deine Schuld. Es ist wichtig, dass du dir Hilfe holst!

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?

Wenn du Gewalt erlebt hast oder dich unsicher fühlst, bist du nicht allein. Es gibt viele Stellen, bei denen du Hilfe und Unterstützung bekommst.

Kinderschutzhotline Bayern

Telefonnummer 0800 8888 004

Wann erreichst du uns?

  • Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 16 Uhr
  • Mittwoch zusätzlich von 18 bis 20 Uhr
  • Freitag von 9 bis 12 Uhr

Nummer gegen Kummer

Telefon: 116 111 (Kinder- und Jugendtelefon, anonym & kostenlos)
Online-Beratung: nummergegenkummer
Hier können Kinder und Jugendliche mit geschulten Beraterinnen und Beratern sprechen.

Sextra-Beratung von ProFamilia

Webseite: profamilia.sextra

Digitale bzw. telefonische Beratung für Jugendliche gibt es bei 

juuuport, Digital Streetwork Bayern, Youth Lifeline und Infofon

Jugendnotmail

Online-Beratung: www.jugendnotmail.de
Anonyme Beratung per E-Mail oder Chat zu allen Sorgen, auch zu Missbrauch und sexueller Gewalt.

Wildwasser/Beratung für Mädchen und junge Frauen

In vielen Städten gibt es Wildwasser-Beratungsstellen, die sich auf sexualisierte Gewalt spezialisiert haben.
Adressen: wildwasser.de – gegen sexualisierte Gewalt

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei & anonym)
Online-Beratung: Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Das Hilfetelefon bietet Beratung speziell bei sexuellem Missbrauch.

BKE Jugendberatung

Online-Beratung im Chat, Forum oder per Mail

Erziehungsberatungsstellen in Bayern

Standorte in Bayern

Anlaufstelle für Opfer sexualisierter Gewalt

Telefon: 089 88988-922
Homepage der Anlaufstelle

Polizei/Notruf

Bei akuter Gefahr oder strafbaren Handlungen: 110 anrufen

Vertrauenspersonen vor Ort

Kinderrechte

Kinderrechte sind feste Regeln, die sagen, wie du behandelt werden musst. Sie gelten für alle Kinder und Jugendlichen, egal, woher du kommst, welche Religion du hast oder ob du eine Behinderung hast. Sie schützen dich und geben dir die Chancen und die Möglichkeit mitzubestimmen.

  • Recht auf Bildung: Du darfst zur Schule gehen und das lernen, was du fürs Leben brauchst. (Art. 28 UN-KRK)
  • Diskriminierungsverbot: Kinderrechte gelten für alle Kinder — egal welche Hautfarbe, Religion, Sprache, welches Geschlecht oder ob mit/ohne Behinderung. (Art. 2 UN-KRK)
  • Recht auf Beteiligung: Du hast das Recht, bei allen Entscheidungen, die dich betreffen, gefragt zu werden und deine Meinung zu sagen. (Art. 12 UN-KRK)
  • Recht auf Freizeit: Ruhe, Spiel und Erholung gehören auch zu deinen Rechten. (Art. 31 UN-KRK)
  • Recht auf Information: Du darfst dich informieren und dir eine eigene Meinung bilden. (Art. 13, 17 UN-KRK)
  • Recht auf Gesundheit: Du sollst gesund sein können und medizinische Hilfe bekommen, wenn du sie brauchst. (Art. 24 UN-KRK)
  • Kindeswohl / Fürsorge: Eltern und Staat müssen dafür sorgen, dass es dir gut geht und deine Bedürfnisse beachtet werden. (Art. 3, 18 UN-KRK)

  • Du wirst geschlagen, bedroht oder ausgenutzt.
  • Erwachsene kümmern sich nicht um deine Gesundheit, dein Essen oder deine Unterkunft.
  • Du darfst nicht zur Schule gehen oder bekommst keine Unterstützung beim Lernen.
  • Deine Meinung wird ignoriert, wenn es um dich geht (z. B. bei Umzügen, Schulwechseln, Therapie‑Entscheidungen).
  • Jemand schaut ohne Erlaubnis in dein Handy, deine Nachrichten oder deine Fotos.
  • Du wirst anders behandelt wegen deiner Herkunft, Religion, Geschlechtsidentität oder Behinderung.

Wenn du eines dieser Anzeichen bemerkst, ist das ein Hinweis, dass ein Recht verletzt sein könnte.

  • Sag laut "Stopp" und entferne dich, wenn du dich in Gefahr fühlst.
  • Sprich mit einer Vertrauensperson.  Das können Eltern, Pflege‑ oder Familienmitglieder, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen, Fachkräfte der JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen), Freunde/Freundinnen oder Nachbarn/Nachbarinnen sein.
  • Sichere Beweise, wenn das möglich ist: Screenshots, Fotos, Notizen mit Datum und Uhrzeit.
  • Nutze Online‑Melde‑Funktionen bei Instagram, TikTok, Discord, WhatsApp usw., wenn es um Cyber‑Gewalt, Mobbing oder Hassrede (Hate Speech) geht.
  • Melde den Vorfall oder hole dir professionelle Hilfe:
    • Polizei 110: bei akuter Gefahr, Bedrohung oder körperlicher Gewalt.
    • Jugendamt: bei Misshandlung, Vernachlässigung oder wenn du nicht ausreichend versorgt wirst.
    • Beratungsstellen (z. B. Kinderschutzbund, Nummer gegen Kummer 116 111)
    • Schule: melde es bei der Schulleitung oder deinem Vertrauenslehrer/deiner Vertrauenslehrerin.

Wichtig: Du bist nicht allein. Es gibt immer jemanden, der dir helfen will.

Der Gedanke, Kinder besondere Rechte zu geben, reicht bis ins Jahr 1924 zurück, als die erste internationale Kinder‑Schutz‑Erklärung entstand. 1959 verabschiedete die UN die Kinderrechts‑Erklärung, die den Weg für ein verbindliches Abkommen ebnete. Am 20. November 1989 wurde schließlich die UN‑Kinderrechtskonvention mit 54 Artikeln von der Generalversammlung angenommen.

Fast alle Länder der Welt haben sie seitdem anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland bestätigte die Konvention im Jahr 1992. Die Konvention legt fest, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz, Versorgung, Bildung und Mitbestimmung hat und dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle stehen muss.