Psychische Gewalt

Psychische (oder seelische/emotionale) Gewalt ist unsichtbar – du kannst sie von außen kaum sehen, und die Folgen bleiben oft unentdeckt. Sie ist genauso ernst, wie körperliche Gewalt und die Folgen können schwerwiegend sein. Hier erfährst du, was psychische Gewalt genau ist und was du tun kannst, wenn du davon betroffen bist oder sie bei anderen bemerkst.

Was ist das?

Wenn dich jemand dauerhaft mit gemeinen Sprüchen fertig macht, dich klein macht, kontrolliert, dich bedroht oder erpresst ist das psychische Gewalt. Ebenso, wenn dich jemand mobbt oder dich im Internet beleidigt, bedroht oder diskriminiert.

Beispiele

Gemeine Sprüche in der Schule (Mobbing), ständiges Verfolgen oder Beobachten (Stalking), Lügen über dich verbreiten, jemand sagt, dass deine Wahrnehmung nicht stimmt und du dir Dinge nur einbildest (Gaslighting),

Wie bemerkst du das?

Du fühlst dich oft schlecht, ängstlich oder allein. Du möchtest nicht mehr zur Schule gehen und hast Angst vor bestimmten Personen dort. Du hast Angst an bestimmten Orten, weil du das Gefühl hast, dir läuft jemand nach. Du bekommst Nachrichten zugeschickt, die dir Angst machen. Andere Lachen ständig über dich und du weißt nicht warum.

Die Belastung kann für Betroffene sehr stark sein und sich über Jahre, sogar ein ganzes Leben, ziehen. Auch wenn außen nichts zu sehen ist, können Angst, Depressionen, Schlafprobleme oder schwerwiegende psychische Folgen entstehen.

Was kannst du tun?

  • Rede mit einer Person, der du vertraust.
  • Melde Mobbing in der Schule (Lehrkraft, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte der JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen), Schulpsychologin/Schulpsychologe)
  • Wende dich an eine Beratungsstelle für junge Menschen, um dir Hilfe zu holen.
  • Rufe den Polizei-Notruf (110), wenn du dich akut verfolgt oder gefährdet fühlst.

Hier findest du Hilfe

Kinderschutzhotline Bayern

Telefonnummer 0800 8888 004

Wann erreichst du uns?

  • Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 16 Uhr
  • Mittwoch zusätzlich von 18 bis 20 Uhr
  • Freitag von 9 bis 12 Uhr

Weitere Formen von Gewalt